Meine Hauptuntersuchung („TÜV“) oder AU sind abgelaufen. Können Sie den Wagen trotzdem zulassen?
Auch wir können keine Wunder bewirken, Sie müssen das Fahrzeug zuerst zur Hauptuntersuchung vorführen.
Bei bestehendem Versicherungsschutz (!!!) können Sie diese Fahrt mit den bisherigen ungestempelten Kennzeichenschildern durchführen.
Falls die alten Kennzeichen nicht mehr vorhanden sind, beantragen Sie ein Kurzzeit-Kennzeichen.
