Meine Hauptuntersuchung („TÜV“) oder AU sind abgelaufen. Können Sie den Wagen trotzdem zulassen?


Auch wir können keine Wunder bewirken, Sie müssen das Fahrzeug zuerst zur Hauptuntersuchung vorführen.


Bei bestehendem Versicherungsschutz (!!!) können Sie diese Fahrt mit den bisherigen ungestempelten Kennzeichenschildern durchführen.


Falls die alten Kennzeichen nicht mehr vorhanden sind, beantragen Sie ein Kurzzeit-Kennzeichen.

Ich kann meine Hauptuntersuchungs- („TÜV“-) und AU-Bescheinigungen nicht mehr finden. Können Sie meinen Wagen trotzdem zulassen?


Nein - besorgen Sie sich bitte vorab eine Zweitschrift bei der Technischen Prüfstelle (TÜV, Dekra, KÜS oder Ihrer Werkstatt).


Kleiner Tipp:

Wenn Ihr Wagen jünger als 3 Jahre ist, müssen Sie jetzt nicht mehr weitersuchen: Neufahrzeuge müssen erst nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung.

Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu?


1.

Die Kosten für die Herstellung Ihrer KFZ-Kennzeichen € 18,-


2.

Die Stadtamtsgebühren sind (wie wir) sehr flexibel:

Neufahrzeug, Gebrauchtfahrzeug, Leasingfahrzeug, aus einem anderem Zulassungbezirk nach Bremen oder innerhalb Bremens, mit oder ohne Halterwechsel, Datensatzerfassung, neue HU-Plakette, etc.???


Als Orientierung nehmen Sie folgende Werte:

Zulassungen € 25- € 50,-

Stilllegung € 6,80

Sprint Logistik . Am Dobben 47 . 28203 Bremen Tel. 0421-777 66 . Fax. 0421-704906

Sie haben Fragen zu Anmeldung Ihres Fahrzeugs?

Wir geben Ihnen gerne Antwort!

Was kostet Ihre Dienstleistung und wie kann ich bezahlen?


€ 25,- (inkl. MwSt.) wenn Sie die Unterlagen selbst zu uns bringen (oder zu uns schicken) und wieder abholen.


€ 40,- (inkl. MwSt.) wenn wir die Unterlagen bei Ihnen Abholen und nach Erledigung wieder anliefern.


Warum sollte ich Ihr Angebot in Anspruch nehmen?


Wenn wir Ihr Auto (Motorrad oder LKW) anmelden, schonen Sie Ihre Nerven, ersparen sich unnötige Rennerei und einen halben Urlaubstag.



Ich habe ein Autohaus, eine Werkstatt oder eine Fahrzeugflotte, kann ich mit Ihnen zusammenarbeiten?


Bestimmt.


Wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an 0421-777 66!


Ihr Ansprechpartner ist

Till Lienhoop.

Kann ich die KFZ-Steuer auch bar bezahlen?


Jein. SIe können die Steuer für das aktuelle Jahr bar einzahlen, es muss aber trotzdem eine Einzugsermächtiung für die Folgejahre beigefügt werden.

Bei bestehenden KFZ-Steuerschulden wird das Stadtamt ab 1.11.2011 die Fahrzeugzulassung ggf. verweigern.

Kann ich auch auf Rechnung bezahlen?


Wenn Sie Firmenkunde sind, der auf regelmäßiger Basis mit uns arbeitet oder unsere weiteren Dienstleistungen nutzen: Ja.


Können Sie auch unsere Firmenfahrzeuge zulassen?


Selbstverständlich! Wir benötigen nur eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder Ihre Gewerbeanmeldung.

Bei Handelsregisterauszügen auswärtiger Amtsgerichte ist eine Gewerbeanmeldung bzw. –ummeldung für die Bremer Anschrift erforderlich.

Der Vollmachtengeber muss zeichnungsberechtigt für Ihre Firma sein.

Was ist ein Gutachten nach §21 StVZO?


Eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge (sog. Einzelabnahme), die der TÜV (Dekra, etc.) vornimmt.


Dies ist u.a. erforderlich bei Importfahrzeugen ohne COC -Bescheinigung (EU Übereinstimmungserklärung)


Können Sie mein Fahrzeug in Hamburg, Berlin oder Kleinkleckersdorf anmelden?


Nein, wir arbeiten lediglich in Bremen-Stadt.


Aber wenn Sie aus o.g. Städten ins schöne Bremen umziehen und Ihren Wagen hier anmelden wollen, sind Sie hier richtig.

Ich möchte Ihre Dienste nicht in Anspruch nehmen, muss aber unbedingt Telefonnummer oder Öffnungszeiten der Zulassungsstelle rausfinden.


Ich habe aber weder Telefonbuch noch Internet. ;-)


Stadtamt KFZ-Zulassungsstelle

Stresemannstr. 48

28207 Bremen

0421-361 88668


Öffnungszeiten:

Mo. 8:00-17:00, Di.-Do. 8:00-12:00, Fr. 7:30-11:00


Wartemarkenausgabe Mo-Do ab 7:30 Uhr, Fr. ab 7:00 Uhr

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StilllegungStilllegung.html
KurzzeitkennzeichenKurzzeitkennzeichen.html
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